Nachlasspflegschaft
/ Nachlassverwaltung
Sicherungspflegschaft
Das
für die Praxis bedeutsamste Instrument der Nachlasssicherung
zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung ist die Sicherungspflegschaft.
Mit ihr wird den noch unbekannten Erben ein Vertreter bestellt,
dessen Aufgabe darin besteht, den Nachlass in seinem Bestand zu
sichern und zu erhalten, den Nachlass zu verwalten und die Erben
zu ermitteln.
Nachlassverwaltung
Mit
jedem Erbfall besteht für den Erben die Gefahr der Haftung
für Nachlassschulden und für die Nachlassgläubiger
die Gefahr der Entziehung ihrer bisherigen Haftungsgrundlage durch
einen verschwenderischen Erben oder durch Zugriff seiner BGB-Gesetzgeber
das Institut der Nachlassverwaltung. Der Nachlassverwaltung wird
sowohl von der Wissenschaft als auch von der Praxis nicht die
Aufmerksamkeit geschenkt, die ihr gerecht würde.
Die
Fränkische Gesellschaft für Erbrecht e. V. hat eine
Liste
von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen
erstellt,
die Nachlasspflege praktizieren.
[
zurück ]