Nachlasspflegschaft / Nachlassverwaltung

Sicherungspflegschaft

Das für die Praxis bedeutsamste Instrument der Nachlasssicherung zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung ist die Sicherungspflegschaft. Mit ihr wird den noch unbekannten Erben ein Vertreter bestellt, dessen Aufgabe darin besteht, den Nachlass in seinem Bestand zu sichern und zu erhalten, den Nachlass zu verwalten und die Erben zu ermitteln.

Nachlassverwaltung

Mit jedem Erbfall besteht für den Erben die Gefahr der Haftung für Nachlassschulden und für die Nachlassgläubiger die Gefahr der Entziehung ihrer bisherigen Haftungsgrundlage durch einen verschwenderischen Erben oder durch Zugriff seiner BGB-Gesetzgeber das Institut der Nachlassverwaltung. Der Nachlassverwaltung wird sowohl von der Wissenschaft als auch von der Praxis nicht die Aufmerksamkeit geschenkt, die ihr gerecht würde.

Die Fränkische Gesellschaft für Erbrecht e. V. hat eine

Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen

erstellt, die Nachlasspflege praktizieren.

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